Behandlung - Praxis für Ergotherapie Stefanie Bertsch Eggenstein

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Was ist Ergotherapie
"Ergotherapie auf den Punkt gebracht:
Ergotherapie ist eine Profession im Gesundheits-, Bildungs- und Sozialwesen, die darauf abzielt, Menschen in all ihrer Vielfalt zu befähigen, ihr Recht auf bedeutungsvolle Betätigung wahrzunehmen, ihren Alltag selbstbestimmt zu gestalten und an der Gesellschaft teilzuhaben.
Als Expert:innen für Betätigung arbeiten Ergotherapeut:innen mit und für Menschen, die das Anliegen oder den Bedarf haben, sich selbst, ihr Handeln und ihre Alltags- und Lebenswelt zu verändern. Um dies zu erreichen, nutzen Ergotherapeut:innen vorhandene Potenziale und entwickeln Lösungen gemeinsam mit Individuen, Gruppen, Organisationen und im Gemeinwesen, um die Handlungskompetenz, Teilhabe und Lebensqualität nachhaltig zu stärken.
Die Arbeit von Ergotherapeut:innen basiert auf ethischen Prinzipien und wissenschaftlichen Erkenntnissen, insbesondere aus der Ergotherapie- und Betätigungswissenschaft. Ergotherapeut:innen wissen, dass Gesundheit und Wohlbefinden eng mit dem Tätigsein und der Möglichkeit zur Teilhabe verbunden sind. Im Sinne kontinuierlicher Qualitätsentwicklung setzen sie sich mit sozialen Prozessen, gesellschaftlichen, technologischen sowie ökosystemischen Entwicklungen und Ereignissen auseinander und richten ihr praktisches Handeln entsprechend aus. "
Begriffsbestimmung (DVE 2025)

Ablauf einer ergotherapeutischen Behandlung
  • ärztliche Verordnung (Heilmittelverordnung 13) oder Privatrezept
  • Termin vereinbaren
  • Erstgespräch
  • ergotherapeutischer Befund
  • Alltagsziele festlegen
  • individuell angepasste Therapie
  • Ziel erreicht & Therapieende

Ergotherapie ist bei entsprechender Diagnose ein ärztlich zu verordnendes Heilmittel und ist im Leistungskatalog der Krankenkassen enthalten.
Auf Grundlage der ärztlichen Diagnose, der Anamnese und verschiedener Testverfahren erstellen wir einen ergotherapeutischen Befund. Auf dessen Basis wird ein individueller Behandlungsplan mit Therapiezielen und entsprechender Therapiemethoden erstellt.
Ohne ärztliche Verordnung können einzelne Maßnahmen als Prävention/ Gesundheitsvorsorge durchgeführt werden.

Für erwachsene Patienten fällt, soweit der Patient nicht von Zuzahlungen durch die Krankenkasse befreit ist, der gesetzlich vorgeschriebene Eigenanteil an.
 
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