Neue Heilmittel-Richtlinien und Heilmittelkatalog ab 01.01.2021
Neues Verordnungsformular:
- es gibt nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittelbereiche. Die behandelnde Ärtze kreuzen oben rechts an, welche Therapie der Klient erhalten soll.
- der Behandlungsbeginn beträgt nun bis zu 28 Tage nach Ausstellungsdatum - außer der Arzt kennzeichnet "dringlicher Verordnungsbedarf" , dann bleibt die 14 Tage Frist
- alle Verordnungen beginnen zum 01.01.2021 bei "Null"
Falls Sie oder Ihr verordneter Arzt Fragen oder Unsicherheiten bezüglich der neuen Heilmittel-Richtlinien haben z. B.:
- Zuordnung der Heilmittel zu den Indikationen
- BVB (besondere Verordnungsbedarfe)
- LHB (langfristiger Heilmittelbedarf)
sprechen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne weiter!