Heilmittelverordnung - Praxis für Ergotherapie Stefanie Bertsch Eggenstein

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Heilmittelverordnung

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Neue Heilmittel-Richtlinien und Heilmittelkatalog ab 01.01.2021

Neues Verordnungsformular:
  • es gibt nur noch ein Verordnungsformular für alle Heilmittelbereiche. Die behandelnde Ärtze kreuzen oben rechts an, welche Therapie der Klient erhalten soll.
  • der Behandlungsbeginn beträgt nun bis zu 28 Tage nach Ausstellungsdatum - außer der Arzt kennzeichnet "dringlicher Verordnungsbedarf" , dann bleibt die 14 Tage Frist
  • alle Verordnungen beginnen zum 01.01.2021 bei "Null"

Falls Sie oder Ihr verordneter Arzt Fragen oder Unsicherheiten bezüglich der neuen Heilmittel-Richtlinien haben z. B.:
  • Zuordnung der Heilmittel zu den Indikationen
  • BVB (besondere Verordnungsbedarfe)
  • LHB (langfristiger Heilmittelbedarf)
sprechen Sie uns an.  Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Telefon 0721 /781 88 75 oder  per Email an praxis@ergotherapie-eggenstein.de

 
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